Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für die Nutzung der Online-Plattformen von CARIFY
1. Geltungsbereich
Die CARIFY AG (nachfolgend „CARIFY”), Cheesturmweg 21, 4624 Härkingen, betreibt die Online-Plattform www.carify.com (nachfolgend: “CARIFY-Plattform”) sowie www.porsche-abo.ch. Gegenstand der CARIFY-Plattform ist die Vermittlung und der Abschuss von Miet- und anderweitigen Verträgen zwischen natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend: „Kunden“ genannt) und den jeweiligen CARIFY-Partnern.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Benutzung der CARIFY-Plattformen.
2. Nutzung der Online-Plattform
Das auf der CARIFY-Plattform und der Porsche Drive Abo by CARIFY-Plattform geschaltete Angebot sowie die zur Verfügung stehenden Nutzungsmöglichkeiten und Funktionen können von CARIFY erweitert oder eingeschränkt werden.
Die Nutzung als solche oder einzelner Elemente davon kann an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen oder zusätzlicher Angaben geknüpft werden.
CARIFY behält sich vor, die CARIFY-Plattformen nur für ausgewählte Betriebssysteme und gewisse Versionen davon zur Verfügung zu stellen und/oder den Zugriff auf deren Leistungen einzuschränken oder aufzuheben, wenn dies aus Gründen der Kapazität, der Sicherheit, der Serverintegrität oder für technische Massnahmen erforderlich ist.
3. Angebot und Abschluss von Miet- und anderweitigen Verträgen
Sämtliche Angebote von CARIFY auf der CARIFY-Plattform oder anderweitig sind unverbindlich. Miet- und anderweitige Verträge zwischen den CARIFY-Partnern und dem Kunden entstehen, indem der Kunde mittels vorgegebenen Funktionen über die CARIFY-Plattform seinen Antrag auf Vertragsschluss stellt sowie die entsprechenden Vertragsbedingungen und diese AGB akzeptiert und CARIFY anschliessend als Vertreter des CARIFY-Partners das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses ausdrücklich elektronisch oder in anderer Form bestätigt.
4. Datenschutz, Zustimmung des Kunden zur Weiterleitung von Daten
Ergänzend gelten die Datenschutzbestimmungen von CARIFY.
Diese Bestimmungen sind unter https://www.carify.com/de_CH/bp/privacy-policy jederzeit einsehbar. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CARIFY zur Überprüfung seiner Identität oder Bonität sich auf ihn beziehende personenbezogene Daten an Dritte weiterleiten darf. Der Kunde ist darüber informiert, dass für CARIFY eine Verpflichtung bestehen kann, Kundendaten an die Polizei oder andere staatliche Stellen herauszugeben.
5. Begrenzung der Haftung von CARIFY
Für Schäden, die dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit seiner Nutzung der CARIFY-Plattform entstehen, haftet CARIFY nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die CARIFY-Plattform kann wegen Wartungsarbeiten oder anderen Gründen zeitweise nicht oder nur beschränkt zur Verfügung stehen, ohne dass dem Nutzer hieraus Ansprüche gegenüber der CARIFY oder der CARIFY-Partner erwachsen.
6. Anpassungen der AGB
CARIFY kann diese AGB von Zeit zu Zeit ändern. Änderungen treten mit der Veröffentlichung der betreffenden aktualisierten AGB an dieser Stelle bzw. mit der Veröffentlichung der geänderten Richtlinien oder ergänzenden Bedingungen zur betreffenden Dienstleistung durch CARIFY in Kraft. Durch Ihren fortgesetzten Zugriff auf die Dienstleistungen von CARIFY nach dieser Veröffentlichung bzw. durch Ihre fortgesetzte Nutzung erklären Sie sich mit den Änderungen einverstanden.
7. Schlussbestimmungen
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich darin eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Wo in diesen AGB aus Gründen der sprachlichen Einfachheit nur die männliche Form verwendet wird, gilt die weibliche Form stets als mit eingeschlossen.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Zürich, 1. Mai 2020
Nutzungsbedingungen zum Porsche Drive Abo by CARIFY
1. Allgemein
Die CARIFY AG, Cheesturmweg 21, 4624 Härkingen, (nachfolgend: CARIFY) vermittelt via die Online-Plattform www.carify.com (nachfolgend: CARIFY-Plattform) und www.porsche-abo.ch natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend: Kunden) die entgeltliche Nutzung von Fahrzeugen (CARIFY-Abo) sowie weitere Dienstleistungen von CARIFY-Partnern. Die vorliegenden Nutzungsbedingungen und die darin erwähnten Dokumente regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Kunden und den jeweiligen CARIFY-Partnern sowie zwischen den Kunden und CARIFY.
2. Voraussetzungen
2.1 Berechtigung
Berechtigt zum Abschluss eines CARIFY-Abos ist, wer in der Schweiz über eine feste Wohnadresse verfügt sowie im Besitze eines Führerfahrausweises der für das Fahrzeug notwendigen Kategorie der Schweizer Strassenverkehrsämter ist.
Bei Fahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 350 PS muss der Kunde zum Zeitpunkt der Buchung älter als 30 Jahre alt sein.
2.2. Bonitätsprüfung
Jeder Kunde hat vor dem Vertragsschluss einen Bonitätsnachweis zu erbringen, welcher sich nach den Anforderungen von CARIFY richtet. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass CARIFY seine Bonität selbstständig prüft und die dafür notwendigen Informationen einholt.
Entspricht die Bonität des Kunden nicht den Anforderungen von CARIFY oder seinen Partnern, wird die Buchung zurückgewiesen. Allfällige bereits erfolgte Zahlungen werden innerhalb von maximal 20 Tagen an den Kunden zurücküberwiesen.
3. Porsche Drive Abo by CARIFY
3.1 Zustandekommen
Durch den Abschluss des Buchungsprozesses auf der Porsche Drive Abo by CARIFY-Plattform, das Akzeptieren der CARIFY AGB und der vorliegenden Nutzungsbedingungen entsteht eine rechtlich verbindliche Buchungsanfrage des Kunden zuhanden des Porsche Drive Abo-Partners auf Abschluss eines Abos. Bei Erfüllung der nachfolgenden Bedingungen und bei Verfügbarkeit des Fahrzeuges beim Porsche Drive Abo-Partner entsteht zwischen Kunde und Porsche Drive Abo-Partner ein rechtsgültiger Vertrag zur entgeltlichen Nutzung des vom Kunden gewählten Fahrzeuges (CARIFY-Abo). Vertragsparteien des CARIFY-Abos sind der Kunde und der Porsche Drive Abo-Partner. CARIFY handelt als Abschlussagent für den Porsche Drive Abo-Partner und bestätigt den Abschluss des CARIFY-Abos sowie das Zustandekommen des Vertragsverhältnisses mittels Zustellung der definitiven Buchungsbestätigung an den Kunden.
3.2 Start des Abos
Das Porsche Drive Abo by CARIFY und sein erster Vertragsmonat beginnen mit dem Datum der tatsächlichen Lieferung an den Kunden oder der Abholung durch den Kunden.
3.3 Umfang des Abos
Das vom Kunden gebuchte Abo beinhaltet, vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Abrede zwischen CARIFY und dem Kunden:
-
Die ordnungsgemässe Nutzung des vom Kunden auf den CARIFY-Plattformen ausgesuchten Fahrzeugs während der in der definitiven Buchungsbestätigung festgelegten Mietdauer und innerhalb der darin festgelegten monatlichen Anzahl Freikilometer
-
Bereifung;
-
Die Autobahnvignette;
-
sämtliche Zulassungsgebühren und Fahrzeugsteuern;
-
Versicherungsleistungen gemäss Ziff. 11;
-
alle anfallenden Wartungen und Reparaturen (siehe Ziff. 10), soweit nicht durch vertragswidrigen Gebrauch des Kunden verursacht.
3.4 Freikilometer
Die Anzahl Freikilometer bemisst sich anhand des Kilometerpakets des vom Kunden gewählten Abos. Wird während eines Monats die Anzahl Freikilometer nicht erreicht, wird die Differenz der zur Verfügung stehenden Anzahl Freikilometer im nächsten Vertragsmonat als Guthaben angerechnet. Eine Vergütung von nicht genutzten Freikilometern am Ende der Mietdauer ist ausgeschlossen.
Werden bis zum Ende der Mietzeit mehr als die vertraglich vereinbarten Freikilometer gefahren, so wird jeder weitere Kilometer nach den in diesem Kontakt festgelegten Mehrkilometerkosten berechnet.
4. Zahlung
4.1. Monatliches Entgelt
Der Kunde schuldet CARIFY für die Leistungen aus diesem Vertrag ein festes monatliches Entgelt (in CHF inkl. MWST), welches im Vertrag vereinbart wird.
Der Kunde bleibt zur fristgemässen Zahlung verpflichtet, auch wenn er das Fahrzeug, aus welchen Gründen auch immer (z.B. wegen Wartungs- oder Reparaturarbeiten), nicht gebrauchen kann.
4.2 .Zahlungsvarianten und Zahlungsmodus
Der Kunde bezahlt eine monatliche Rate nach Erhalt der Buchungsbestätigung per Kreditkarte und dann alle 30 Tage eine weitere monatliche Rate.
4.3. Zahlungsverzug
Falls eine Forderung von CARIFY oder eines CARIFY-Partners nicht innert Zahlungsfrist beglichen wird, kann CARIFY dem Kunden die entstehenden Mehraufwendungen direkt verrechnen. Dabei können folgende Beträge verrechnet werden:
• Mahnung Nr. 1: Pauschal 20.- CHF
• Mahnung Nr. 2: Pauschal 35.- CHF
Sollte nach Mahnung Nr. 2 keine Zahlung der offenen Rechnungen durch den Kunden erfolgen, ist CARIFY berechtigt, im Namen des CARIFY-Partners das Abo fristlos aufzulösen, das Fahrzeug kostenpflichtig einzuziehen und die Forderungen gegenüber dem Kunden einem von CARIFY gewählten Inkassobüro zu übergeben. Die zusätzlichen Kosten, welche durch die Bearbeitung durch das Inkassobüro entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind von ihm anerkannt.
5. Übernahme
5.1 Selbständige Übernahme beim Porsche Drive Abo by CARIFY -Partner und Heimlieferung
Der Kunde wählt bei der Buchung seines Porsche Drive Abos zwischen selbständiger Übernahme des Fahrzeuges beim Porsche Drive Abo-Partner oder einer durch CARIFY organisierte Lieferung an eine Adresse seiner Wahl innerhalb der Schweiz oder des Fürstentum Liechtensteins (Heimlieferung).
Im Falle einer Heimlieferung wird das Fahrzeug im Namen des Kunden durch einen CARIFY-Mitarbeiter oder eine von CARIFY beauftragte Person beim Porsche Drive Abo-Partner übernommen. Die angefallenen Kilometer und der benötigte Kraftstoff zwischen dem Abholort und dem Lieferort werden vom Kunden getragen.
5.2 Übernahme und Mängel
Sowohl bei der selbständigen Übernahme des Fahrzeuges durch den Kunden beim Porsche Drive Abo-Partner als auch bei der Heimlieferung wird ein Übernahmeprotokoll ausgestellt. Darin werden allfällige Mängel und Schäden sowie der Kilometerstand vermerkt.
Der Kunde hat das Fahrzeug bei Übernahme zu prüfen und allfällige Mängel/Schäden auf dem Übernahmeprotokoll zu vermerken. Bei schweren Mängeln/Schäden ist die Übernahme des Fahrzeuges durch den Kunden zu verweigern und unverzüglich CARIFY zu kontaktieren.
5.3 Verspätung des Übergabetermins
Der in der Buchung angegebene gewünschte Übergabetermin wird von CARIFY nicht garantiert und der Kunde hat keinen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, eine finanzielle Entschädigung oder eine Stornierung des Abonnements, sollte das Fahrzeug zum gewünschten Übergabetermin nicht zur Übergabe bereit sein.
6. Eigentumsverhältnisse
Das Fahrzeug ist im Eigentum der Porsche Drive Abo-Partner oder einer Drittpartei. Der Kunde erwirbt am Fahrzeug keinerlei Eigentumsrechte oder andere dinglichen Rechte. Ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug für Ansprüche gegenüber der Porsche Drive Abo-Partner oder gegenüber CARIFY ist ausgeschlossen.
Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf das Fahrzeug nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken, zur Sicherung übereignen, untervermieten oder für ein Car sharing anbieten.
6. Eigentumsverhältnisse
Das Fahrzeug ist im Eigentum der Porsche Drive Abo-Partner oder einer Drittpartei. Der Kunde erwirbt am Fahrzeug keinerlei Eigentumsrechte oder andere dinglichen Rechte. Ein Retentionsrecht des Kunden am Fahrzeug für Ansprüche gegenüber der Porsche Drive Abo-Partner oder gegenüber CARIFY ist ausgeschlossen.
Der Kunde hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Er darf das Fahrzeug nicht verkaufen, vermieten, verpfänden, verschenken, zur Sicherung übereignen, untervermieten oder für ein Car sharing anbieten.
7. Nutzung des Abos
7.1 Nutzungsberechtigte
Die von Porsche Drive Abo by CARIFY gemieteten Fahrzeuge dürfen vom Kunden Dritten (nachfolgend “Nutzungsberechtigte”) zur Nutzung überlassen werden. Die Nutzungsberechtigten müssen dabei dieselben Anforderungen wie der Kunde erfüllen und sind verpflichtet, dieselben Pflichten einzuhalten. Der Kunde kann Dritten, die einen gültigen Lernfahrausweis in der Schweiz besitzen, das Führen von Fahrzeugen gestatten, solange sie alle Strassenverkehrsregeln der Schweiz für solche Fahrschüler befolgen. Vertragspartner bleibt zu jeder Zeit der Kunde.
7.2 Geographische Einschränkungen
Das Fahrzeug soll hauptsächlich in der Schweiz eingesetzt werden. Die Fahrberechtigung der Fahrzeuge von CARIFY und seinen Porsche Drive Abo-Partnern gilt in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten ohne Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Iran, Israel, Kasachstan, Kosovo, Libanon, Libyen, Russische Föderation, Syrien, Ukraine, Weissrussland.
7.3 Allgemeine Pflichten des Kunden bei der Nutzung
Der Kunde hat während der Nutzung des Fahrzeuges und der gesamten Vertragsdauer folgende allgemeine Pflichten:
•Der Kunde hat alle gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen, welche sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeuges ergeben.
•Der Kunde hat alle Verkehrsregeln im In- und Ausland zu befolgen.
•Der Kunde hat einen ordnungsgemässen Schutz des Fahrzeuges gegen Diebstahl sicherzustellen.
•Der Kunde darf mit dem Fahrzeug öffentliche Strassen nicht ohne die angebrachten Kontrollschilder befahren. Der Wechsel von Kontrollschildern oder deren Anbringung an andere Fahrzeuge ist unzulässig.
•Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Serviceanweisungen des Herstellers gewartet und behandelt wird.
•Der Kunde darf keine optischen oder technischen Veränderungen am Fahrzeug vornehmen.
•Reparaturen, Wartungen, Servicearbeiten oder Reifenwechsel sind durch den CARIFY-Partner durchzuführen. (z.B. Kunde erreicht eine Servicekilometergrenze, Kunde wird von seinem Fahrzeug über eine Warn- oder Servicelampe informiert usw.)
•Der Kunde darf mit dem Fahrzeug keine Straftaten begehen.
•Der Kunde muss CARIFY umgehend informieren, sollte ihm seine Fahrerlaubnis entzogen werden.
•Der Kunde muss die für das Fahrzeug geltenden Bestimmungen über den zu verwendenden Kraftstoff beachten.
•Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass im Fahrzeug nicht geraucht wird.
•Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug sauber und darin keine Tiere gehalten werden.
•Der Kunde muss sicherstellen, dass sich das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem fahrtüchtigen Zustand befindet.
•Der Kunde hat CARIFY umgehend über Unfälle oder Schäden zu informieren.
7.4. Service, Wartung und Bereifung
CARIFY ordnet allfällige Services, Wartungen oder Reifenwechsel an und informiert den Kunden frühzeitig. Der Kunde ist bei entsprechender Aufforderung verpflichtet, das Fahrzeug zu Service- oder Wartungszwecken sowie zur Durchführung des Reifenwechsels dem Porsche Drive Abo-Partner oder CARIFY zu übergeben und für die Dauer der Arbeiten zu überlassen. Beim Reifenwechsel steht es CARIFY und den Porsche Drive Abo-Partnern frei, selber über die Grösse, das Fabrikat, die Marke und das Material der jeweiligen Bereifung zu entscheiden.
Bei ausserordentlich oder nicht zu erwartenden Erfordernissen einer Arbeit am Fahrzeug ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass das Fahrzeug bei jeder Fahrt in einem sicheren und strassenzulässigen Zustand ist. Ist dem nicht so, darf der Kunde das Fahrzeug unter keinen Umständen weiter verwenden und muss CARIFY unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde darf Reparaturen, Services, Reifenwechsel oder andere Arbeiten niemals einem Dritten in Auftrag geben oder selber erledigen.
Im Falle einer anfallenden Wartung oder eines anfallenden Services steht es CARIFY und dem Porsche Drive Abo-Partner nicht verpflichtet, dem Kunden für die Zeit der Wartungs- oder Servicearbeiten ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen.
7.5. Verbotene Aktivitäten
Es ist verboten, das Fahrzeug gewerblich zu nutzen, Fahrten gegen Entgelt (z.B. UBER), an Motorsportveranstaltungen, an Schleuderkursen, zum Abschleppen oder Bewegen anderer Fahrzeuge sowie für Fahrten, die einer behördlichen Bewilligung bedürfen. Untervermietung sowie Car Sharing sind nicht gestattet.
7.6 Umtriebskosten
Zusatzumtriebe für CARIFY und seinen Porsche Drive Abo-Partner sind wie folgt zu entschädigen:
-
Betreibung: 100.- CHF + effektive externe Kosten der Betreibung
-
Rückholung des Fahrzeugs bei Vertragsverletzungen: Min. 500.- CHF
-
Entfernung starker Verschmutzung allgemein: 200.- CHF
-
Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Tiere: 400.- CHF
-
Entfernung starker Verschmutzung des Fahrzeugs durch Rauchen: 1800.- CHF
-
Verstoss Meldepflicht im Schadenfall: 500.- CHF
-
Unabhängiger Gutachter bei Meinungsverschiedenheit: 480.- CHF
-
Änderung der Abo-Laufzeit / km-Paket / Kündigungsdatum: CHF 50.-
-
Umschreibung Fahrzeugausweis/Kontrollschild aufgrund Umzug: 75.- CHF
Die Abrechnung ist innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
7.7 Geldstrafen und Bussen
Bussen und Geldstrafen für vom Kunden verschuldete Verkehrsregelverstösse sowie die entsprechenden Verfahrenskosten sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde stellt CARIFY und die Porsche Drive Abo-Partner von solchen Ansprüchen unverzüglich frei. CARIFY meldet dem Kunden den Eingang einer Busse. Falls innert 48h keine Rückmeldung bez. Anfechtung der Busse durch den Kunden stattfindet, belastet CARIFY die Kreditkarte des Kunden im Umfang des Bussenbetrages und begleicht diese in seinem Namen. CARIFY hat das Recht, die Daten der Kunden an die Behörden weiterzugeben und dem Kunden, die durch die Bearbeitung entstandenen Umtriebe und Aufwände in Rechnung zu stellen. Mehrmalige Verkehrsregelverstösse gelten als Pflichtverletzungen gem. Ziffer 7.10.
7.8 Übermässige Kilometer-Nutzung
CARIFY behält es sich vor, eine Zwischenrechnung für übermässige Kilometer-Nutzung (ab 2’000km über der bisherigen monatlichen Laufleistung) während des Abos zu stellen. Sollte beispielsweise bei einem Service des Fahrzeugs auffallen, dass deutlich mehr Kilometer gefahren wurden als gebucht wurden, wird eine Zwischenrechnung gestellt. CARIFY behält es sich vor das Abo bei übermässiger Kilometer-Nutzung fristlos zu kündigen.
7.9 Mitwirkungs- und Informationspflichten
Der Kunde hat bei Änderungen seines Domizils sowie seiner persönlichen Daten oder jede relevante Information wie z.B. Verlust eines gültigen Führerscheins (z.B. Beschlagnahme) umgehend CARIFY zu informieren. Weiter ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Angaben wahrheitsgetreu und transparent anzugeben. Wird die Information über eine Änderung der persönlichen Daten an CARIFY unterlassen, kann CARIFY den verursachten Aufwand in Rechnung stellen. Ist der Kunde mehr als 30 Tage nicht erreichbar, kann CARIFY im Namen des Porsche Drive Abo-Partners die Vertragsbeziehung fristlos kündigen.
7.10 Pflichtverletzungen
Bei Pflichtverletzungen durch den Kunden hat CARIFY im Namen des Porsche Drive Abo-Partners das Recht zur fristlosen Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Kosten der Fahrzeugrückführung zum Porsche Drive Abo-Partner sind in diesem Fall vom Kunden zu tragen.
8. Kündigung des Porsche Drive Abos by CARIFY
Nach Ablauf der gewählten Mindestlaufzeit kann der Kunde mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf das Ende jedes Abo-Monats kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit garantiert die Werkstatt dem Kunden das Fahrzeug für mindestens weitere 8 Monate. Falls die Garage das Fahrzeug zurückruft, wird sie dies mindestens 2 Monate im Voraus ankündigen. CARIFY wird sich bemühen, ist aber in keiner Weise dafür verantwortlich, ein neues Auto zu finden oder ein von einer Garage zurückgerufenes Auto zu ersetzen.
Die Kündigung hat schriftlich per Brief an CARIFY AG, Weberstrasse 3, 8004 Zürich oder per E-Mail an [email protected] zu erfolgen oder direkt über die CARIFY-Plattformen.
8.1. Vorzeitige Vertragsauflösung durch den Kunden
Das Porsche Drive Abo kann nicht vor Ablauf der vom Kunden gewählten Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Wenn der Kunde vor der Übergabe des Fahrzeugs kündigt, berechnet CARIFY eine Strafgebühr von 500 CHF anstelle des vollen Rechnungsbetrages. Nach der Übergabe des Fahrzeugs ist keine Kündigung mehr möglich und der Kunde muss alle Monatsabonnements bis zum Ende der vom Kunden gewählten Mindestlaufzeit des Abonnements bezahlen.
Das Abonnement kann in den folgenden Ausnahmefällen vor Ablauf der Mindest Abonnement Laufzeit gekündigt werden:
-
der Kunde das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr gebrauchen kann, wobei die gesundheitliche Beeinträchtigung nicht nur vorübergehend sein darf und mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden muss
-
der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt
-
der Kunde stirbt oder von einem Gericht für verschollen erklärt wird
8.2. Vorzeitige Vertragsauflösung durch CARIFY
CARIFY ist zur vorzeitigen, fristlosen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn
-
der Kunde mit der Bezahlung des monatlichen Entgelts in Verzug ist und auch nach der 2. Mahnung keine vollständige Zahlung der offenen Rechnung leistet (vgl. Ziff. 4.3)
-
das Fahrzeug aus Gründen, welche der Kunde oder ein Nutzungsberechtigter zu verantworten hat, die Verkehrszulassung verliert, behördlich beschlagnahmt oder eingezogen wird
-
das Fahrzeug von wem auch immer für eine Straftat verwendet wurde oder ein entsprechender dringender Tatverdacht besteht
-
eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden droht bzw. eine solche bereits eingetreten ist
-
der Kunde seine Handlungsfähigkeit verliert, darin eingeschränkt wird oder stirbt
-
die Versicherung für das Fahrzeug aus Gründen, welche vom Kunden zu verantworten sind, nicht mehr zu Konditionen abgeschlossen werden kann, die für CARIFY akzeptabel sind oder wenn der Versicherungsschutz für das Fahrzeug entfällt
-
das Fahrzeug aus welchen Gründen auch immer einen Totalschaden erleidet bzw. die Kosten für Reparatur-, Wartungs- oder andere Arbeiten am Fahrzeug für CARIFY nach deren freien Ermessen übermässig sind
-
der Kunde das Fahrzeug vertragswidrig gebraucht, einen solchen Gebrauch zulässt oder vertragswidrig Leistungen bezieht
-
der Kunde bei Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben über seine persönlichen oder finanziellen Verhältnisse gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, bei deren Kenntnis CARIFY den Vertrag nicht abgeschlossen hätte
-
der Kunde seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder seinen Führerausweis abgibt bzw. abgeben muss
-
der Kunde sich weigert, die erforderlichen Angaben zur Erfüllung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen von CARIFY zu machen
gegen den Kunden eine Strafuntersuchung im In- oder Ausland eröffnet wird.
9. Rückgabe des Fahrzeuges
9.1 Allgemein
Am Ende der Mietzeit hat der Kunde die Wahl zwischen der Rückholung des Fahrzeugs beim CARIFY-Partner oder einer von CARIFY organisierten, kostenpflichtigen Rücklieferung ab einer Adresse seiner Wahl innerhalb der Schweiz oder des Fürstentums Liechtenstein (Rücklieferung). Datum und Ort der Rückgabe werden von CARIFY gemeinsam mit dem Kunden vereinbart.Nach der Beendigung der Mietdauer ist das Fahrzeug vom Kunden vollgetankt und in unbeschädigtem, gereinigtem sowie verkehrssicheren, dem Alter und der Fahrleistung des Fahrzeugs entsprechenden Zustand mit allen zugehörigen Dokumenten dem CARIFY-Partner von CARIFY zurückzugeben.
9.2 Zustandsprüfung
Bei der Rückgabe des Fahrzeuges wird im Beisein des Kunden oder seines Vertreters über den Zustand des Fahrzeugs ein Rücknahmeprotokoll erstellt, welches die Rücknahme des Fahrzeugs sowie feststellbare Schäden festhält. Die Garage hat das Recht, innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs Schäden zu melden, die bei der Rückgabe nicht erkannt werden konnten (z. B. wenn das Fahrzeug zu schmutzig oder nass ist).
Wird das Fahrzeug vom Kunden zur Rückgabe einem Lieferanten von CARIFY übergeben, so begutachtet der CARIFY-Partner innert 24h ab Erhalt des Fahrzeuges durch den Lieferanten das Fahrzeug und erstellt das Rücknahmeprotokoll.
9.3 Zustand des Fahrzeuges bei der Rückgabe
Die Schäden am Fahrzeug werden von CARIFY anhand des CARIFY-Schadenkatalogs bewertet. Sollten Kunde und die Vertreter von CARIFY oder des CARIFY- Garage Partners über den Zustand des Fahrzeuges uneinig sein, wird ein unabhängiger Sachverständiger zur objektiven Beurteilung des Zustandes beigezogen. Die Kosten für den unabhängigen Sachverständigen werden dabei dem Kunden in Rechnung gestellt.
9.4 Zwangsweise Fahrzeugrückführung und Ermächtigung
Sollte der Rückgabezeitpunkt vom Kunden nicht eingehalten werden, sind CARIFY sowie seine CARIFY-Partner berechtigt, das Fahrzeug beim Kunden ohne richterlichen Befehl oder eine Hinterlegung abholen zu lassen. Die Kosten für die Rückführung werden dabei dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde ermächtigt Vertreter von CARIFY, der CARIFY-Partner oder von CARIFY beauftragte Drittpersonen, das Grundstück oder Gebäude, auf welchem sich das gemietete Fahrzeug befindet, zu betreten, um eine Rückführung durchzuführen.
Der Kunde hat dabei die vereinbarte monatliche Gebühr weiter zu bezahlen sowie sämtliche Verpflichtungen einzuhalten, auch wenn er die verspätete Rückgabe nicht schuldhaft verursacht hat.
10. Versicherung
Der Kunde ist für die Dauer des Mietverhältnisses durch den Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, Postfach, 8085 Zürich (nachfolgend: Zürich Insurance), versichert. Die Leistungen beinhalten:
-
Haftpflichtversicherung mit Versicherungssumme 100’000’000 CHF, Selbstbehalt pro Ereignis bei Lenker über 25 Jahren 0 CHF pro Ereignis, Selbstbehalt pro Ereignis bei Lenker unter 25 Jahren 1’000 CHF pro Ereignis
-
Vollkasko-Versicherung mit 1’000 CHF Selbstbehalt pro Ereignis
-
Parkschadenversicherung mit 0 CHF pro Ereignis Selbstbehalt und maximal 2 Ereignisse pro Jahr
-
Glasbruch plus
-
Assistance Plus mit Rückführung in die Garage des CARIFY-Partners
-
24/7 Pannendienst
Die Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherungspartners von CARIFY sind anwendbar.
11. Schaden- und Pannenfälle
11.1. Meldepflicht
Bei Ereignissen wie Unfall, Diebstahl, Verlust, Brand, Wild- oder sonstigem Schaden sowie der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte muss der Kunde unverzüglich die Polizei verständigen und einen Polizeibericht erstellen lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden und der Kunde darf Schäden nicht selber beheben.
In sämtlichen dieser Fälle sowie im Pannenfall ist umgehend die Simpego zu benachrichtigen ([email protected] oder Hotline: +41 58 521 11 11).
11.2 Bagatellschäden
Bei Bagatellschäden kann CARIFY dem Kunden den in den Nutzungsbedingungen definierten Selbstbehalt für Kaskoschäden in Rechnung stellen.
11.3 Diebstahl und Totalschaden
Im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls hat der CARIFY-Partner und CARIFY im Namen des CARIFY-Partners das Recht, das CARIFY-Abo fristlos aufzulösen.
11.4 Ersatzfahrzeug
Ist Ihr Fahrzeug wegen eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbar, haben Sie Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug durch die Versicherung für maximal CHF 4’000. Kostet das Ersatzfahrzeug (z.B. wegen Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen) mehr als CHF 4’000, stellt CARIFY Ihnen, nach Ablauf des Ersatzfahrzeugs der Versicherung, keinen Ersatzwagen zur Verfügung.
11.5 Totalschaden am Fahrzeug
Im Falle eines Totalschadens am Fahrzeug, der durch den Kunden oder einen Dritten verursacht wurde, endet das Abonnement. CARIFY und die Garage sind nicht verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das über das hinausgeht, was die Versicherung abdeckt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen oder Ergänzungen der Nutzungsbedingungen sowie rechtsgeschäftliche Willenserklärungen wie Kündigungen oder Mängelrügen bedürfen für ihre Gültigkeit der Schriftform (Brief oder E-Mail).
12.2. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die Nutzungsbedingungen sowie sämtliche Beilagen unterliegen materiellem Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.